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Aktuelle Information zur KassenSichV

Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sieht der Gesetzgeber seit dem 01.01.2020 den Einsatz einer „Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)“ bei elektronischen Aufzeichnungssystemen mit Kassenfunktion (im Sinne von §146a, Absatz 1, Satz 1) vor.

Die aktuellen Versionen der Velox Reservierungsprogramme haben kein Kassenmodul, d.h. in diesen Programmen gibt es keine Kassenfunktion im Sinne der Nr. 1.2 des AEAO zu § 146a.

Grundsätzlich ist in allen Velox-Versionen ein umfangreicher Manipulationsschutz gewährleistet, da sämtliche in der Reservierungssoftware verwalteten Geschäftsvorfälle und andere Vorgänge seit jeher einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufgezeichnet und nicht verdichtet werden (GoBD-Konformität). Es existiert in allen Velox-Versionen ein zeitlich unbegrenzt abrufbares Fiskaljournal mit Einzelaufzeichnungen.