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Die E-Rechnung ist verfügbar – jetzt rechtzeitig aktiv werden

Die Umstellung auf die E-Rechnung betrifft zunehmend auch Hotel- und Beherbergungsbetriebe – und die nächsten wichtigen Fristen rücken näher.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die verpflichtende Ausstellung gelten Übergangsregelungen.

Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro endet die Übergangsfrist zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Rechnungen bei den von der gesetzlichen Regelung betroffenen Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich als E-Rechnung ausgestellt werden.

Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027. Für die betroffenen Umsätze wird die E-Rechnung damit spätestens ab dem 1. Januar 2028 verpflichtend.

Jetzt vorbereiten statt bis zum Jahresende warten

Die Funktionen zur Erstellung und zum Versand von E-Rechnungen stehen in unserer aktuellen Softwarelösung zur Verfügung.

Welche Möglichkeiten für die von Ihnen derzeit eingesetzte Softwareversion bestehen und welche technischen, Upgrade- oder Lizenzvoraussetzungen gegebenenfalls erforderlich sind, klären wir gerne persönlich mit Ihnen.

Für die Umstellung müssen unter anderem Unternehmens- und Rechnungsdaten geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Abhängig von den betrieblichen Anforderungen können darüber hinaus individuelle Einstellungen notwendig sein.

Wir unterstützen Sie bei der Umstellung

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Einrichtung und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte für Ihren Betrieb erforderlich sind.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass unsere verfügbaren Termine für Einrichtung und Umstellung begrenzt sind – insbesondere in den Wochen rund um den Jahreswechsel. Dies gilt auch für Unternehmen, die die verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2027 nutzen können.

Unabhängig davon, welche Übergangsfrist für Ihr Unternehmen gilt: Planen Sie die Umstellung frühzeitig und sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an.

24. September 2026

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