Ab 01.01.2026: Reduzierung der MwSt für Speisen auf 7 %
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab 01.01.2026 frei gemacht.
Grundsätzliches zur MwSt-Änderung: Was ändert sich ab dem 1. Januar 2026?
Die deutsche Bundesregierung führt einen dauerhaften reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % für Speisen in der Gastronomie ein (statt bisher 19 %). Das gilt für alle Speisen, egal ob vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert. Getränke bleiben bei 19 % MwSt.
Bisher galt: 19 % MwSt auf Speisen, die im Restaurant / Hotel vor Ort verzehrt werden, 7 % MwSt auf Speisen zum Mitnehmen oder Liefern.
Ab 2026 gilt: Einheitlich 7 % MwSt auf alle Speisen im Gastgewerbe, unabhängig davon, wo sie gegessen werden.
Was bedeutet das für Beherbergungsbetriebe, die auch Verpflegung anbieten?
Beherbergungsbetriebe verkaufen häufig kombinierte Leistungen inklusive Verpflegung, daher müssen z.B. bei Übernachtungspaketen inklusive Frühstück die einzelnen Bestandteile steuerlich getrennt werden.
Beispiel: Frühstück im Zimmer- / Paketpreis enthalten
Wenn ein Zimmer inklusive Frühstück reserviert wird, dann besteht der Gesamtpreis aktuell noch aus 2 Bestandteilen:
- Logis: 7 % MwSt
- Frühstück: 19 % MwSt
Ab dem 01.01.2026 besteht der Gesamtpreis dann aus drei Bestandteilen:
- Logis: 7 % MwSt
- Frühstücksanteil Speisen: 7 % MwSt
- Frühstücksanteil Getränke 19 % MwSt
Praxisbeispiel:
Im Gesamtpreis von 146 € für ein Doppelzimmer sind 2 x Frühstück à 13 € = 26 € Frühstück für 2 Gäste enthalten.
Bisher:
- Logis 120 € (7 % MwSt)
- Frühstück 26 € (19 % MwSt)
Neu ab 2026:
- Logis 120 € (7 % MwSt)
- Frühstück Speisen 20 € (7 % MwSt)
- Frühstück Getränke 6 € (19 % MwSt)
Der Frühstückanteil Speisen wird ab 01.01.2026 steuerlich begünstigt. Die MwSt für die Frühstücksbestandteile muss deshalb auch getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Dieselben Regeln gelten ab dem 01.01.2026 u.a. für Halbpension, Vollpension, Tagungspauschalen (wenn Speisen + Getränke enthalten sind), usw., d.h. der Speisenanteil muss jeweils mit 7 % MwSt und der Getränkeanteil mit 19 % getrennt ausgewiesen werden.
VelCOM: Anleitung MwSt-Änderung bis 31.12.2025
VelHotel / Velox Pension: Anleitung MwSt-Änderung am 01.01.2026